Wie der Sporttest gewertet wird und inwiefern er in das Endergebnis des Auswahlverfahrens mit einfließt, entscheidet jede Polizeibehörde selber. Jedoch reicht es in den meisten Bundesländern aus, dass der Sporttest nur bestanden werden muss und kein Einfluss auf die erzielten Abschlusspunkte hat. In anderen Bundesländern wird dagegen jede Übung einzeln bewertet und aus den erreichten Punkten ein Durchschnittswert gebildet. Das Ergebnis aus dem Sporttest fließt dann direkt in die Gesamtwertung mit ein. Eins haben alle Sporttests aber gemeinsam, sie müssen bestanden werden, sonst droht das Ausscheiden aus dem Auswahlverfahren der Polizei.